Das befahrbare Umkehrdach in der Ausführung mit Betonplatten auf Stelzlagern ist das einzige befahrbare Umkehrdach, bei dem laut allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-23.31-1247 auf ein Gefälle verzichtet werden kann und auf ein Dachvlies, als Trennlage zwischen Wärmedämmung und Dachaufbau, verzichtet werden sollte, da das Dachvlies die Lagerstabilität der Stelzlager beeinträchtigen kann.