
Das befahrbare Umkehrdach in der Ausführung mit Verbundsteinpflaster auf Bettungsschicht muss, laut allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-23.31-1247, mit einem Gefälle von ≥ 2,5% auf der Dichtungsebene und den darüber liegenden Schichten ausgebildet werden.