- Dachabdichtungen mit Bitumenbahnen sind mindestens zweilagig auszuführen und vollflächig miteinander und mit dem Untergrund zu verkleben.
- Als obere Lage sind Polymerbitumenbahnen zu verwenden.
- Flächen, die für die Auflage einer Dachabdichtung vorgesehen sind, sollen für die Ableitung des Niederschlagswassers mit Gefälle von mindestens 2% geplant werden.
- Dächer mit einem Gefälle unter 2% und begrünte Dächer mit Wasseranstau sind Sonderkonstruktionen. Sie erfordern deshalb besondere Maßnahmen, um eine höhere Beanspruchung in Verbindung mit stehendem Wasser auszugleichen.
- In diesem Fall sind beide Abdichtungslagen aus Polymerbitumenbahnen herzustellen oder es sind die unter der oberen Lage Polymerbitumenbahn zwei Lagen Bitumenbahnen einzubauen.
- Auf Dachflächen mit einer Dachneigung bis ca. 5% ist, bedingt durch die Durchbiegung und/oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke der Werkstoffe, durch Überlappung und Verstärkungen, mit behindertem Wasserablauf und Pfützenbildung zu rechnen.
- Pfützenbildung auf der Abdichtungsebene nehmen keinen Einfluss auf die Energiebilanz.
- Weitere Informationen finden Sie den Regeln für Dächer mit Abdichtungen – mit Flachdachrichtlinien – des Deutsches Dachdeckerhandwerks Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln 2005
Flachdachrichtlinien[11]