Energieeinsparverordnung


EnEV [6] Neubau

In Deutschland werden die Anforderungen an die energetische Güte des Gebäudes und damit auch der Wärmedämmung in der EnEV geregelt. Hierbei unterscheidet die Energieeinsparverordnung zwischen Neu- und Altbau. Beim Neubau, wird abhängig vom A/V-Verhältnis ein maximaler Energiebedarf des Hauses vorgegeben. Dabei interessiert es den Gesetzgeber nur bedingt, wie die einzelnen Bauteile gedämmt werden. Entscheidend ist, dass das Haus in seiner Gesamtheit einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Zu beachten ist, dass der Mindestwärmeschutz, der in der DIN 4108-2 geregelt wird, eingehalten wird, damit das Gebäude schadensfrei bleibt (Stichwort: Tauwasser- und Schimmelbildung). Es ist aber sicherlich sinnvoll, das Gebäude homogen zu dämmen. Wobei unter homogen zu dämmen nicht ein für alle Bauteile gleich bleibender U-Wert zu verstehen ist, sondern ein möglichst für alle Bauteile gleich bleibend niedriger Energieverlust.

Schließlich fällt der Energieverlust eines ungedämmten Daches deutlich höher aus als der Energieverlust eines ungedämmten erdberührten Bauteils.


EnEV [6] Bauen im Bestand

Bei zu sanierenden Flachdächern, also auch Umkehrdächern, führen verschiedene bauliche Veränderungen dazu, dass die EnEV greift bzw. eingehalten werden muss. 

Die EnEV ist zu beachten, sobald bei beheizten Räumen Flachdächer

  • ersetzt, oder erstmalig eingebaut oder in der Weise erneuert werden, dass
  • die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,
  • innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht und erneuert werden,
  • Dämmschichten eingebaut werden

sind folgende Anforderungen an den Wärmeschutz einzuhalten:

Tabelle 2: Maximaler U-Wert bei Sanierung von Flachdächern

Gebäudetyp Maximaler Wärmedurchgangskoeffizient
Umax in W/(m²·K)
Gebäude mit normalen Innentemperaturen* 0,25
Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen* 0,40

*: genauere Definition s. EnEV §2 Nr. 1,2 und 3